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Waches Gewissen oder blinder Gehorsam?

Datum:
24. Sept. 2026
Von:
Stanislaus Klemm – Dipl. Psych./Theol.; Nicole Christen

Gedanken zum Volkstrauertag

Ein Kreuz zum Gedenken der Opfer der Weltkriege

Der Charakter des Volkstrauertages hat sich im Laufe der Jahrzehnte stark gewandelt. Vom Helden- zum Opfergedenken. Während er in der Weimarer Republik primär den gefallenen Soldaten des Ersten Weltkriegs gewidmet war und von den Nationalsozialisten zum propagandistischen „Heldengedenktag“ umfunktioniert wurde, steht er heute im Zeichen des Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Im traditionellen, militärischen Sinne galt der Tag früher den Soldaten, die für das Vaterland starben. Heute schließt das Gedenken explizit auch all jene ein, die sich aus Gewissensgründen dem mörderischen System des Nationalsozialismus aktiv entzogen haben, indem sie den Dienst an der Waffe verweigerten oder „desertierten“, weil sie ihrem wachen Gewissen und nicht aus blinder kritikloser Loyalität einem „Kadavergehorsam“ dienen wollten. Sie werden bewußt als Menschen gewürdigt, die unter Einsatz ihres Lebens Widerstand gegen ein verbrecherisches Regime geleistet haben. Der Tag soll daran erinnern, dass blinder Gehorsam in Unrechtssystemen Verbrechen begünstigt und das Verweigern des Befehls ein Akt der Menschlichkeit sein kann.

 

Wie es in einem Beitrag von Franz-Josef Schmit und Monika Hoffmann heißt, war der 17-jährige Rudolf Hoffmann, 1927 in Trier/Igel geboren, ein sport-begeisterter Junge und hatte sich schon sehr früh, interessiert an einer guten Kameradschaft, der „Hitler-Jugend“ angeschlossen. Er wurde dort mit einer Auszeichnung geehrt, weil er zwei Kameraden vor dem Ertrinken in der Mosel gerettet hatte. Mit 17 Jahren bewarb er sich dann um einen Lehrgang als Reserveoffizier, war also ein „Nicht-Aktiver“ Soldat, der sich nur auf die Dauer des Krieges verpflichtete, Dienst zu verrichten. Wie fast allen Soldaten war auch ihm damals durchaus bewusst, dass dieser Krieg bereits verloren war. Aus Enttäuschung, Heimweh und aus Fürsorge für seine Eltern, die in ihrem Zufluchtsort Detzem an der Mosel wenig zu essen hatten, machte er sich auf, um sie - natürlich „verbotenerweise“ - einmal zu besuchen, wobei ihn ein SS-mann zufällig ertappte. Er wurde daraufhin sofort von einem Standgericht auf dem nahen Judenfriedhof in Leiwen erschossen. Kein Wunder, wenn bereits Adolf Hitler selber in seinem Buch: „Mein Kampf“ der Meinung war: „An der Front kann man sterben, als Deserteur muß man sterben.“ Auch der verbrecherische Befehl Heinrich Himmlers, der sogenannte „Flaggenerlass“ vom 3. April 1945 besagte: „Aus einem Haus, aus dem eine weiße Fahne erscheint, sind alle männlichen Personen zu erschießen. Es darf bei diesen Maßnahmen keinen Augenblick gezögert werden.“ 

Erst im Herbst 2009 kam es im deutschen Bundestag zu einem partei-übergreifenden Konsens. Dort wurde legislativ verankert, dass die Militärjustiz des Dritten Reiches kein legitimes Recht sprach, sondern als ideologisches Herrschafts- und Terrorinstrument maßgeblich zur Stabilisierung und Verlängerung des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges beitrug. Alle früheren Urteile wegen Kriegsverrats wurden generell aufgehoben. Der Beschluss stellte die Ehre und Würde einer lange vergessenen und oft als „Verräter“ und „Deserteure“ diffamierten Opfergruppe offiziell wieder her. Der Bundestag erkannte damit explizit an, dass das Handeln dieser Menschen kein Unrecht war, sondern das Urteil der NS-Richter das eigentliche Verbrechen darstellte. Vielleicht kann das eine hilfreiche Erinnerung auch für viele unter uns sein, die vorschnell mit einer gewissen Verachtung über die jungen Menschen urteilen, die ihre Heimat, wie etwa die Ukraine verlassen, wenn es zu ihrer ehrlichen Überzeugung gehört, keine Waffen einzusetzen. In gleicher Weise sollten wir aber auch den Menschen mit Empathie und Respekt begegnen, die ihre Heimat mit Waffen verteidigen, wenn man ihrem Land ungerechtfertigt einen solchen Krieg aufzwingt.

Stanislaus Klemm – Dipl. Psych./Theol.