Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
- Erstellung eines Haushaltsplanes.
- Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke.
- Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen.
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.
Der neue Verwaltungsrat wird durch den Pfarrgemeinderat gewählt.

