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Unsere Pfarrbezirke und Kirchen

St. Stephanus Leiwen

Pfarrbezirk Leiwen

Kirche St. Stephanus 

Kirchgasse 8

54340 Leiwen

 

 

 

 

Kirche

Pfarrbezirk Mehring

Kirche St. Medardus 

Kirchstr. 14

54346 Mehring

Kirche St. Agritius Detzem

Pfarrbezirk Detzem

Kirche St. Agritius 

Agritiusstr.

54340 Detzem

Kirche St. Martin Ensch

Pfarrbezirk Ensch

Kirche St. Martin 

Kirchstr. 1

54340 Ensch

Kirche St. Kunibert Köwerich

Pfarrbezirk Köwerich

Kirche St. Kunibert 

Fährgasse 1

54340 Köwerich

Kirche St. Andreas Pölich

Pfarrbezirk Pölich

Kirche St. Andreas

St. Andreas Str. 

54340 Pölich

Kirche Rosenkranzkönigin Klüsserath

Pfarrbezirk Klüsserath

Kirche Rosenkranzkönigin

Kirchstr.

54340 Klüsserath

Kirche St. Maternus Thörnich

Pfarrbezirk Thörnich

Kirche St. Maternus

Maternusstr. 6

54340 Thörnich

Trittenheim Kirche

Pfarrbezirk Trittenheim

Kirche St. Clemens

Moselstr. 3

54349 Trittenheim

 

 

 

Kapelle St. Eligius Longen

Pfarrbezirk Mehring

Kapelle St. Eligius in Longen

Bergstr.

54340 Longen

Kapelle St. Johannes Schleich

Pfarrbezirk Ensch

Kapelle St. Johannes in Schleich

Kapellenstr. 

54340 Schleich

Kapelle St. Nikolaus Lörsch

Pfarrbezirk Mehring

Kapelle St. Nikolaus in Lörsch

In Lörsch

54340 Lörsch

Leitfaden für die Nutzung der Kirchen in der Pfarrei St. Laurentius

Die katholische Kirche hat sich immer als Förderin der Kultur gesehen. Diesem Anliegen fühlt die Pfarrei St. Laurentius An der Römischen Weinstrasse sich verpflichtet. Daher sind wir bereit, auf Anfrage die Kirchengebäude für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. 

Der Leitfaden möchte dazu eine Hilfe sein, dass kulturelle Veranstaltungen einen angemessenen Platz im Leben von Kirche und Zivilgesellschaft einnehmen. Anfragen für eine kulturelle Veranstaltung in einer Kirche können Sie in den Pfarrbüros stellen. Dabei sollten der Zweck der geplanten Veranstaltung, als auch der Inhalt bereits benannt werden können. Inhalt und Zweck der Veranstaltung dürfen Glaube und Sitte der katholischen Kirche nicht entgegenstehen. Ein Eintritt für die Veranstaltung wird nicht erhoben. 

Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die sakrale Würde des Kirchenraumes in der Vorbereitung, bei der Durchführung und im Nachgang der Veranstaltung gewahrt bleibt. Das schließt mit ein, dass Altar und Ambo als Orte der Gegenwart Jesu keine beliebig zu bewegenden Gegenstände sind, noch als Ablage für Notenblätter, Instrumente o. a. dienen. 

Ebenso sollte beachtet werden, dass der Kirchenraum kein Ort des Ausschankes zur Bewirtung darstellt. Der Veranstalter weist zu Beginn der Veranstaltung die Besucher darauf hin, dass zum angemessenen Verhalten im sakralen Raum das Ausschalten der Mobiltelefone gehört, Männer keine Kopfbedeckung tragen und Pfeifen und Johlen als Beifallsbekundung sich mit der Würde des Raumes nicht vertragen. Die Sicherungspflicht liegt beim Veranstalter, nicht bei der Kirchengemeinde. 

Die Veranstalter sind gebeten, sich nach Möglichkeite mit einem Beitrag an den anfallenden Kosten (Personal, Strom, Heizung usw.) zu beteiligen.